Meine Fotos bei 23, dem freundlichen Bilderdienst aus Dänemark.


Achtung Währenderarbeitsurfer!

BAG
Urteil vom 07.07.2005 2 AZR 581/04
Fristlose Kündigung wegen Internet-Surfen am Arbeitsplatz
JurPC Web-Dok. 31/2006, Abs. 1 – 45
BGB § 626

Leitsatz Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (“ausschweifend”) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Quelle

Ich dachte ich sags …

Schreibtage

Mai 2007
M D M D F S S
« Apr   Jun »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

Heute vor x Jahren...

Lifestream